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Vassus, vasallus (deu)

Vassus, vasallus: Vasall. Vermutlich abgeleitet vom keltischen was/gwas im Sinne von „unfreier Diener“.

Der Begriff vassus ist vor dem 8. Jahrhundert kaum belegt. Bei diesen frühen vassi scheint es sich um zu bestimmten Diensten verpflichtete Unfreie in einer speziellen Beziehung zu ihren Herren gehandelt zu haben. Im 8. Jahrhundert finden sich vassi als unfreie Bedienstete im Haushalt, zugleich jedoch auch in großer Zahl im Kreis um Könige und weltliche wie geistliche Große. Vassi verfügten nun teilweise über Grundbesitz, waren gerichts- und versammlungsfähig und scheinen ihren Herren insbesondere als bewaffnete Gefolgsleute gedient zu haben. Mit ihrem sich fortsetzenden sozialen Aufstieg erscheinen mit dem 10. Jahrhundert vassi auch als hohe Amtsträger wie Grafen, Bischöfe und Äbte. Der Eintritt einer Person in die Vasallität erfolgte wohl durch Handgang und Treueid. Das dadurch begründete Vasallitätsverhältnis galt bis zum Tode des Vasallen oder des Herrn, war allerdings unter bestimmten Umständen auch von Seiten des vassus aus aufkündbar, etwa bei einem Versuch des Herrn, ihn in ein servitium zu zwingen, oder wenn dieser seiner Pflicht, den vassus zu schützen, nicht nachkam.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Vassus, vasallus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-03-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.vassus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)