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Pactum (deu)

Pactum: Vertrag, Verabredung, Vereinbarung.

Im römischen Recht wurden mit pactum formlose Vereinbarungen unterschiedlichsten Inhalts bezeichnet. Im Gegensatz zu den rechtlich anerkannten Vertragsformen, insbesondere der stipulatio und dem contractum, galten sie als nicht klagbar. Mit der Abwendung von den strengen Vorgaben des römischen Kontraktsystems in der Spätantike schwand dieser Gegensatz und auch die pacta wurden klagbar.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Pactum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.pactum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-16)