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Consensus (deu)

Consensus: Konsens, Übereinstimmung.

Durch die Herstellung und öffentliche Betonung von consensus, der Zu- oder Übereinstimmung von Personen oder Personengruppen zu bzw. mit einer Entscheidung, erhielt diese ein höheres Maß an Verbindlichkeit und Legitimität. Bereits im römischen Privatrecht findet sich der consensus zweier Parteien als entscheidende Bedingung für die Herstellung eines Vertrages oder auch den Abschluss einer Ehe. Im christlichen Sprachgebrauch wurde consensus nach 400 zum terminus technicus, mit dem die Zustimmung des populus zu einer Bischofswahl dokumentiert wurde. Eine Schlüsselrolle kam dem consensus auch bei der Beschlussfassung von Konzilien zu. Im weltlichen Bereich stieg die Bedeutung von consensus zunächst im Laufe der Spätantike mit dem Verfall der Autorität und Verbindlichkeit der geltenden Rechtsnormen. In merowingischer Zeit dagegen fand consensus nur in seltenen Fällen Betonung, insbesondere bei Eingriffen in kirchliche Belange wie der Bischofswahl. Einen entscheidenden Wandel erfuhr der Gebrauch von consensus erst mit dem Aufstieg der Karolinger zur Legitimation ihrer Usurpation. Der consensus-Begriff wurde nun als Ausdruck der von Gott von den Gläubigen geforderten Einheit religiös aufgeladen und neben das christliche Königsideal gestellt.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Consensus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-02-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.consensus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)