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Census (deu)

Census: Steuer, Geldrente; ursprünglich Abschätzung der Vermögensverhältnisse und die auf dieser basierende Schatzungsliste.

Durch die Steuerreformen des 3. Jahrhunderts wurde der census, die Erfassung aller Personen und ihres Wohlstandes, zur Grundlage der Besteuerung des römischen Reiches; census entwickelte sich in diesem Zusammenhang auch zur Bezeichnung für die in diesem Rahmen gemachten Aufzeichnungen. In der frühen Merowingerzeit findet sich census (neben tributum, inferenda oder annona) vor allem in der Bedeutung von Landsteuer, konnte sich aber auch auf andere Abgaben und Einkünfte des fiscus oder einzelner Kirchen beziehen. Mit dem Rückgang der Besteuerung im 7. Jahrhundert verschob sich der Gebrauch von census zunehmend hin zu einer Bezeichnung für Abgaben im grundherrschaftlichen Bereich. Census findet sich nun vor allem als Bezeichnung für die Gesamtheit aller Einkünfte aus dem Betrieb eines Gutshofes oder für die von den Pächtern zu entrichtenden Abgaben (in Abgrenzung zu den unter servitium zusammengefassten Dienstleistungen. Seit der Karolingerzeit findet sich census auch neben nona et decima als Bezeichnung für den Kirchenzehnten.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Census", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.census.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)