Filii naturales: Natürliche Kinder; außerhalb der ehelichen Gemeinschaft von einer freien Frau geborene und vom Vater anerkannte Kinder.
Als natürliche Kinder (filii naturales/naturales liberi) wurden in der Spätantike jene Kinder bezeichnet, die außerhalb der Ehe, vor allem in Konkubinatsbeziehungen, gezeugt wurden. Wichtig für ihre rechtliche Stellung waren die Anerkennung durch den Vater sowie die rechtliche Stellung der Mutter. Sie waren nach römischem Recht nicht an ihrem Vater erbberechtigt, konnten aber durch die nachträgliche Ehe des Vaters mit der Mutter legitimiert und damit erbberechtigt werden1
HL