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Filii naturales (deu)

Filii naturales: Natürliche Kinder; außerhalb der ehelichen Gemeinschaft von einer freien Frau geborene und vom Vater anerkannte Kinder.

Als natürliche Kinder (filii naturales/naturales liberi) wurden in der Spätantike jene Kinder bezeichnet, die außerhalb der Ehe, vor allem in Konkubinatsbeziehungen, gezeugt wurden. Wichtig für ihre rechtliche Stellung waren die Anerkennung durch den Vater sowie die rechtliche Stellung der Mutter. Sie waren nach römischem Recht nicht an ihrem Vater erbberechtigt, konnten aber durch die nachträgliche Ehe des Vaters mit der Mutter legitimiert und damit erbberechtigt werden. Von den frühmittelalterlichen Leges treten die filii naturales lediglich in der Lex Baioariorum, hier als mit den legitimen gleichberechtigte Erben, sowie in den Leges Langobardorum, hier als untergeordnete Erben, in Erscheinung. Bei den Franken scheint die Frage nach der Legitimität der Geburt eines Sohnes zunächst keine Rolle gespielt zu haben. Erst in karolingischer Zeit scheint außerhalb der Ehe geborenen Söhnen das Erbrecht am Vater abgesprochen worden zu sein. In gleicher Zeit setzten auch erste Bestrebungen ein, unehelich geborene Söhne von der Priesterweihe auszuschließen. Zu dahingehend einschneidenden Regelungen kam es allerdings erst im 10. und 11. Jahrhundert.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Filii naturales", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.filii_naturales.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)