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Convenientia (deu)

Convenientia: auch conventio; Übereinkunft, Übereinstimmung.

Seit der Spätantike bezeichnete convenientia im römischen Recht zunehmend eine rechtliche Übereinkunft zwischen zwei Individuen. Zugleich konnte convenientia sowohl ein dem pactum entsprechendes Dokument bezeichnen als auch allgemein schriftliche Übereinkünfte beliebiger Fassung. Diese Bedeutungen behielt convenientia auch im frühen Mittelalter bei. Häufiger findet sich nun jedoch convenientia zur Bezeichnung manchmal vorläufiger und häufig in mündlicher Form getroffener Übereinkünfte aller Art zwischen Individuen, aber auch Gruppen, insbesondere in Verbindung mit Streitbeilegungen, aber auch bei an Bedingungen oder Versprechungen geknüpften Transaktionen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Convenientia", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.convenientia.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)