Obligatio: Verpflichtung.
Im römischen Recht bezeichnet die obligatio ein Schuldverhältnis, das den Anspruch einer Partei auf eine Leistung durch eine andere Partei begründet1
HL
Obligatio: Verpflichtung.
Im römischen Recht bezeichnet die obligatio ein Schuldverhältnis, das den Anspruch einer Partei auf eine Leistung durch eine andere Partei begründet1
HL
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