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Defensor (deu)

Defensor: wörtlichAbwehrer“, „Verteidiger.

In der römischen Antike zunächst der Sachwalter eines Beklagten, dann auch Interessensvertreter öffentlicher Auftraggeber. In der Spätantike entwickeln sich verschiedene als defensor bezeichnete Amtsstellungen öffentlich Beauftragter, die im Bereich einer civitas agierten, jedoch nicht der Stadtverwaltung angehörten. Dem im 4. Jahrhundert für das gesamte Reich eingeführten defensor civitatis oblagen unter anderem die Lokalgerichtsbarkeit, die Verwaltung des öffentlichen Landbesitzes, die Eintragung von Rechtsakten in die gesta municipalia sowie polizeiliche Funktionen. Eingesetzt wurde der defensor civitatis zunächst als kaiserlicher Beamter, ausgewählt aus von den städtischen Versammlungen vorgeschlagenen Kandidaten, durch den Präfekten. Zumindest auf dem Boden des westgotischen Reiches wurde diese Praxis durch die direkte Wahl des defensor civitatis durch die Bürgerschaft der Stadt abgelöst. Entwickelte sich der defensor civitatis in weiten Teilen des Reiches zum führenden Magistraten, entsprechend einem Stadtoberhaupt, blieb seine Stellung auf dem Boden des fränkischen Reiches auf die niedere Gerichtsbarkeit und polizeiliche Aufgaben beschränkt. Im Frühmittelalter scheint der defensor regelmäßig bei städtischen Versammlungen den Vorsitz geführt zu haben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Defensor", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.defensor.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-16)