Litterae commendatitiae: Empfehlungsschreiben, abgeleitet von lat. commendare (empfehlen).
Als litterae commendatitiae wurden Empfehlungsschreiben für verschiedene Gruppen von Personen bezeichnet. Die Praxis der Ausstellung dieser Briefe wurde seit dem 4. Jahrhundert speziell für Kleriker relevant, da es ihnen verboten war, in fremde Parochien und Diözesen zu reisen oder von diesen aufgenommen zu werden; in der Merowinger- und Karolingerzeit wurde auf mehreren Synoden betont, dass Kleriker, um in fremde Diözesen zu reisen, um für einen kürzeren oder längeren Zeitraum in fremde Gemeinden aufgenommen zu werden oder um dort sakrale Dienste zu verrichten, die explizite Erlaubnis der Diözesanbischöfe, denen sie unterstellt waren1 Zur Unterstellung der Priester unter den jeweils zuständigen Diözesanbischof vgl. Conc. Germanicum (742/743), c. 3 (
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