Dos: wörtlich „ Gabe“; in Bezug auf die Ehe „Mitgift“, „Brautgabe“ oder „Ehegabe“1 DNG I, „dos“, Sp. 1770; Niermeyer I, „dos“, S. 469-470; I. Weber, Ein Gesetz für Männer und Frauen, S. 21. . Synonym können auch Abtretungsbegriffe wie cessio, donatio, donatum, dotalicium, maritagium, osculum, sponsalia oder sponsalicium verwendet werden. Dos kann darüber hinaus auch „die Schenkung der Eltern eines Oblaten an ein Kloster“, „das Ausstattungsgut einer Kirche“ oder „die Schenkungsurkunde“ bezeichnen.
In der römischen Tradition bezeichnet der Begriff die Güter, die ein Vater seiner Tochter in ihre Ehe mitgibt2 J. E. Grubbs, Marrying and its documentation, S. 64f.; Ch. Lauranson-Rosaz, Douaire et sponsalicium, S. 100; E. Santinelli, Ni "Morgengabe", S. 247; F. Staab, La dos, S. 278; S. M. Treggiari, Roman marriage, S. 323-364 (“10. Dos”).. Diese gehen in den vollen Besitz des Ehemannes über und dienen der Versorgung der Frau und gegebenenfalls der Kinder. Die Verfügungsgewalt des Ehemannes über diese Güter ist daher eingeschränkt3 M. Kaser/R. Knütel/S. Lohsse, Römisches Privatrecht, S. 358-363; Ch. Lauranson-Rosaz, Douaire et sponsalicium, S. 100.. Im 4. Jahrhundert entwickelt sich die donatio nuptialis4 Auch donatio ante nuptias.. Diese Schenkung des Mannes an die Frau findet vor der Ehe statt und soll ebenfalls der Versorgung der Frau und der gemeinsamen Kinder dienen5 M. Kaser/R. Knütel/S. Lohsse, Römisches Privatrecht, S. 363; I. Weber, Ein Gesetz für Männer und Frauen, S. 127f. u. 134.. In den Leges kann der Begriff dos die dos ex marito, eine Schenkung (der Verwandten) des Mannes an die (Verwandten der) Frau vor oder zum Zeitpunkt der Hochzeit, bezeichnen. Die dos ex marito geht in den gemeinschaftlichen Besitz der Eheleute über, dient während der Ehe dem Wohl der Familie und steht danach der Frau zu, zum Teil allerdings nur treuhänderisch für die Kinder6 H.-W. Goetz, La dos en Alémanie, S. 309; Ch. Lauranson-Rosaz, Douaire et sponsalicium, S. 100; E. Santinelli, Ni "Morgengabe", S. 248; I. Weber, Ein Gesetz für Männer und Frauen, S. 130f.. Darüber hinaus kann dos auch das Geschenk des Bräutigams an die Braut am Morgen nach der Hochzeitsnacht, die sogenannte „Morgengabe“, bezeichnen7 H.-W. Goetz, La dos en Alémanie, S. 309; Ch. Lauranson-Rosaz, Douaire et sponsalicium, S. 100-103; R. Le Jan, Aux origines du douaire médiéval, S.108f.; E. Santinelli, Ni "Morgengabe", S. 247.. Im Frühmittelalter verschmelzen beide Traditionen zu einer neuen dos, einer vor der Eheschließung verhandelte und in einem libellum dotis festgehaltene Schenkung des Bräutigams an die Braut, die sie im Falle seines vorzeitigen Ablebens oder der unverschuldeten Scheidung erhält, bis dahin aber unter der Kontrolle des Mannes verbleibt8 Ch. Lauranson-Rosaz, Douaire et sponsalicium, S. 101; R. Le Jan, Aux origines du douaire médiéval, S. 115-118; E. Santinelli, Ni "Morgengabe", S. 247f. Über diese dos erhält die Frau zunächst das volle Eigentumsrecht, später (geografisch zeitlich unterschiedlich) jedoch aus vermögensrechtlichen Gründen nur noch ein Nießbrauchrecht. . Ab dem 8. Jahrhundert wird die dos in Konzilien und Kapitularien zum konstitutiven Element der Ehe erhoben9 R. Le Jan, Aux origines du douaire médiéval, S. 112..
BQ