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Manumissio per denarium (deu)

Manumissio per denarium: Freilassung mittels Schatzwurf.

Bei der Freilassung mittels Schatzwurf handelt es sich um eine von mehreren möglichen Freilassungsarten im frühen Mittelalter, die dem Freigelassenen die volle Freiheit zugestand. Nach den Leges hatte die Freilassung mittels Schatzwurf vor dem König stattzufinden. Die Freilassung erfolgte, indem der Freilasser (oder ein Vertreter desselben) dem Freizulassenden einen Denar aus der Hand schlug. Begleitet wurde diese Handlung wohl durch eine mündliche Erklärung sowie durch die Ausstellung einer Urkunde (praeceptum denariale oder carta denarilia genannt. Anders als in anderen Freilassungsurkunden üblich findet sich in dieser keine Zuweisung des Freigelassenen an einen Schutzherren; diese Aufgabe übernahm vermutlich der König, vor dem die Freilassung stattfand. Ab Mitte des 9. Jahrhunderts scheint die Rolle des Freilassers bei dieser Freilassung ausschließlich vom König eingenommen worden zu sein. Zugleich scheint die volle Freiheit des Freizulassenden eingeschränkt worden zu sein; testierfähig wurden in der Folge nur die Nachkommen des Freigelassenen ab der 3. Generation.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Manumissio per denarium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.manumissio_per_denarium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)