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Dux (deu)

Dux: (An-)Führer, Heerführer, Herzog.

Der Begriff dux konnte auf unterschiedliche Weise verwendet werden: a) im weitesten Sinne für jede Form von (An-)Führer, etwa auch spirituelle Führer, Leiter oder Lehrer; b) für Heerführer; c) für Anführer von nicht dem Reich zugehörigen Gruppen; d) für unabhängige Herrschaftsträger, denen der königliche Rang nicht zukam; e) innerhalb des Reiches für den Inhaber eines Dukats. Bei letzteren duces handelte es sich in der Spätantike um ständige Kommandeure der Grenztruppen, denen die Organisation der Truppen sowie die Militärgerichtsbarkeit oblagen. Im Frankenreich wurden Dukate zunächst nur nach Bedarf und zeitlich begrenzt, im alten Reichsgebiet aus mehreren civitates, außerhalb desselben aus Stammesgebieten, gebildet. Hauptaufgabe dieser, den comites übergeordneten, duces war die Heerführung; sie konnten jedoch auch Aufgaben in Rechtsprechung und Diplomatie übernehmen. Im 7. Jahrhundert kam es zur Verstetigung mancher Dukate. Ihre Inhaber übernahmen zunehmend auch administrative Aufgaben und stiegen zu regionalen Machthabern auf. Mit dem Aufstieg der ersten Karolinger aus den Reihen dieser duces ging der Gebrauch des dux-Titels zurück. Seine Verwendung nahm erst in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts wieder zu, ohne dass seine Bedeutung wesentliche Veränderungen erfahren hätte.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Dux", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.dux.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-26)