Contractus: bindende Übereinkunft, Vertrag.
Im römischen Recht wurde contractus zunächst als technischer Begriff für nach dem ius civile klagbare Schuldverträge gebraucht und stand damit im Widerspiel zum (zu dieser Zeit) nicht klagbaren pactum1
HL
Contractus: bindende Übereinkunft, Vertrag.
Im römischen Recht wurde contractus zunächst als technischer Begriff für nach dem ius civile klagbare Schuldverträge gebraucht und stand damit im Widerspiel zum (zu dieser Zeit) nicht klagbaren pactum1
HL
Da dieser Text noch nicht in Druckform veröffentlicht wurde, ist das Kopieren von Inhalten derzeit leider nicht möglich.