Fredus1
Im fränkischen Recht war der fredus regelmäßig bei Verbrechen wie Totschlag, Frauenraub oder Diebstahl zu entrichten. Die Höhe des fredus bemaß sich an der Höhe der Bußzahlung und betrug die Hälfte oder ein Drittel derselben4
HL
Fredus1
Im fränkischen Recht war der fredus regelmäßig bei Verbrechen wie Totschlag, Frauenraub oder Diebstahl zu entrichten. Die Höhe des fredus bemaß sich an der Höhe der Bußzahlung und betrug die Hälfte oder ein Drittel derselben4
HL
Da dieser Text noch nicht in Druckform veröffentlicht wurde, ist das Kopieren von Inhalten derzeit leider nicht möglich.