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Teloneum (deu)

Teloneum: Zoll. Latinisiert vom Griechischen τελωνεῖον.

Der Begriff teloneum löste im 5. Jahrhundert portorium als Bezeichnung für den wichtigsten römischen Zoll ab. Im Frankenreich ist teloneum erstmals Ende des 6. Jahrhunderts belegt und diente als Bezeichnung für eine Abgabe auf den Transport und möglicherweise auch auf den Verkauf von Waren. Die Erhebung des teloneum war zunächst ein königliches Prärogativ. Sie fiel in den Verantwortungsbereich der Grafen und patricii und oblag den tolenarii, deren Ranghöchster dem Kreis der viri illustres angehörte. Erhoben wurde das teloneum an bestimmten Orten: Märkten und Zollstationen in Städten, befestigten Orten, Übergangsstellen und Häfen. Die Orte der Erhebung, die Höhe der zu entrichtenden Abgabe wie auch die Frage, welche Waren dem teloneum unterlagen, scheinen dabei stark durch Gewohnheitsrecht reglementiert gewesen zu sein. Übertragungen von Teilen des teloneum an kirchliche Institutionen oder Befreiungen von demselben sind bereits für die merowingische Zeit bekannt, aber vor allem für die karolingische Zeit belegt. In Letzterer scheint sich auch die Bedeutung von teloneum hin zu einem verschiedene Zölle und Abgaben umfassenden Oberbegriff verschoben zu haben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Teloneum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.teloneum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)