Cessio: Übereignung, Abtretung1
Das klassische römische Recht kannte mit der formgebundenen und abstrakten in iure cessio2 Bei der in iure cessio handelte es sich um einen Formalprozess vor dem Prätor, bei dem der Erwerber formelhaft seinen Anspruch auf das Eigentum an einer Sache erhob und der Veräußerer diesem Anspruch nicht widersprach. Vgl.
HL