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Cessio (deu)

Cessio: Übereignung, Abtretung.

Das klassische römische Recht kannte mit der formgebundenen und abstrakten in iure cessio, der mancipatio, der stipulatio und der formfreien emptio venditio vier Formen der Übereignung. Die Bedeutung der in iure cessio schwand gegenüber der mancipatio im Laufe der klassischen Zeit, bis cessio (und entsprechend cedere) in der Spätantike zur lediglich untechnisch gebrauchten Bezeichnung für Eigentumsübereignungen wurde. In diesem generischen Sinn für Übereignung hielt sich cessio auch im frühen Mittelalter, insbesondere im Zusammenhang mit Schenkungen und Abtretungen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Cessio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-01-11), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.cessio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)