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Dominium (deu)

Dominium: wörtlich dieHerrschaft“, dieGewalt über etwas“, abgeleitet von dominus.

Im römischen Recht bezeichnet dominium, synonym zu proprietas, die reine Sachgewalt, ohne begrifflich genauer gefasst zu werden. Daneben findet sich dominium auch in weiteren Kontexten und wird außerhalb der juristischen Literatur zumeist im Sinne von „Gewalt über etwas haben“ verwendet. Im Frühmittelalter ist das römische Recht zwar bekannt, dominium wird in dieser Zeit jedoch in der Regel als „Gewalt“ oder auch als das „Objekt der einem dominus zukommenden Gewalt“ gedeutet, wobei dieses Objekt sehr verschiedene Formen annehmen kann. Gebraucht im Zusammenhang mit „Reich“ kann dominium mithin auch als „Herrschaft“ gelesen werden. In Eigentumsangelegenheiten findet sich dominium wiederum oft gemeinsam mit proprietas. Während proprietas in diesem Kontext den rein formalen Sachverhalt des „etwas-zu-Eigen-habens“ feststellt, definiert dominium das Verhältnis zwischen der zu besitzenden Sache und der über sie Gewalt ausübenden Person als „Herrschaft über diese Sache“. Im Hochmittelalter wird dominium darüber hinaus zum Terminus für grundherrliche und herrschaftliche Rechte.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Dominium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.dominium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)