Homicidium: Tötung.
Das römische Recht kannte keine Differenzierung nach den modernen Kategorien von Mord und Totschlag, sondern orientierte sich in der Beurteilung von Tötungsdelikten am Vorsatz der Tötungshandlung. Mithin konnte die im 3. Jahrhundert verstärkt im Rechtsgebrauch aufkommende Bezeichnung homicidium jede Form von Tötungsdelikten bezeichnen1
HL