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Homicidium (deu)

Homicidium: Tötung.

Das römische Recht kannte keine Differenzierung nach den modernen Kategorien von Mord und Totschlag, sondern orientierte sich in der Beurteilung von Tötungsdelikten am Vorsatz der Tötungshandlung. Mithin konnte die im 3. Jahrhundert verstärkt im Rechtsgebrauch aufkommende Bezeichnung homicidium jede Form von Tötungsdelikten bezeichnen. Dieser Sprachgebrauch findet sich auch in fränkischer Zeit, in welcher homicidium neben den volkssprachigen manslacht und mord als eine der Hauptbezeichnungen für Tötungsdelikte diente. Beurteilt wurde das Tötungsdelikt nun nach den Umständen der Tat: Fand diese „ehrlich“ (am Tag, in Folge offenen Gegenübertretens) statt, wurde die Tötung als weniger schwerwiegend angesehen als bei der „unehrlichen“ (bei Nacht stattfindenden heimlichen) Tötung, bei welcher sich der Täter der Rache der Angehörigen zu entziehen beabsichtigte. Entsprechend stand der Familie des Getöteten „unehrlicher“ Tötung ein Mehrfaches des bei „ehrlicher“ Tötung fälligen Wergeldes zu.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Homicidium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.homicidium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)