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Canones (deu)

Canones: Kanones, Kanonen, Regeln.

Der Begriff canon wurde aus dem Griechischen übernommen (κανών) und bezeichnete eine Regel, Maxime oder Handlungsanweisung, die im christlichen Verständnis zum gottgerechten Leben anleitete. Im kirchlichen Kontext wurden als canones die auf einem Konzil getroffenen, schriftlich niedergelegten Beschlüsse bezeichnet. Sie zogen ihre Autorität aus der Tradition von kanonischen Beschlüssen und der Zustimmung der am Konzil teilnehmenden Bischöfe. In gesammelter Form bildeten die canones einen der Grundpfeiler des Kirchenrechts. Sie wurden studiert und in Streitfragen konsultiert. Nominell waren die canones zwar vom weltlichen Recht geschieden, doch standen sie durch häufige Rezeption römischen Rechts und gemeinsame Überlieferung mit weltlichen Recht in den Handschriften in enger Beziehung zu diesem.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Canones", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.canones.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)