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Definitio (deu)

Definitio: Schiedsspruch.

Bei der definitio handelte es sich nach römischem Recht um einen Schiedsspruch, der ähnlich dem pactum ein Vertragsverhältnis begründen konnte. Der Schiedsspruch erfolgte durch einen von den Streitparteien angerufenen Schiedsrichter. Die Parteien sicherten sich entweder vor Ergehen des Schiedsspruches durch ein compromissum gegenseitig die Einhaltung des Schiedsspruches zu, unterwarfen sich diesem nachträglich schriftlich oder erkannten ihn durch Nichtanfechtung innerhalb einer Frist von zehn Tagen an.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Definitio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-01-31), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.definitio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)