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C(h)arta (deu)

C(h)arta: Urkunde, Schriftstück.

Im ursprünglichen Sprachgebrauch verweist carta auf den in der Antike gebräuchlichen Beschreibstoff Papyrus und konnte im frühen Mittelalter auch ein Blatt Pergament bezeichnen. Seit der Spätantike etablierte sich c(h)arta (neben zahlreichen anderen Termini) als Bezeichnung für Urkunden aller Art. In der Forschung wird seit Heinrich Brunner c(h)arta als Terminus für subjektiv vom Veräußerer formulierte, ein Rechtsgeschäft herstellende Urkunden verwendet und der notitia als objektiv verfasste Beweisurkunde, deren Zweck nicht in der Begründung eines Rechtsgeschäftes, sondern in der Dokumentation von Zeugen desselben lag, gegenübergestellt. Diese moderne Verwendung ist jedoch gelöst vom Gebrauch des Begriffes in den Quellen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "C(h)arta", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.carta.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)