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Forbannire, forbannum (deu)

Forbannire, forbannum: Mit der Acht bestrafen; Acht. Häufig auch bannire, bannum.

Das Verb forbannire diente im frühen Mittelalter zumeist zur Bezeichung für die Bestrafung einer Person mit der Acht. Sie bewirkte die Entziehung des Rechtsschutzes einer Person nach einem Vergehen und ging mit dem weitgehenden Ausschluss aus der Gemeinschaft einher. Die Isolierung stellte ein Druckmittel dar, mit welchem das Verfahren vor Gericht, der Ladungsgehorsam oder auch die Vollstreckung des Urteils erzwungen werden sollten. Mit Behebung der Schuld wurde dieser Zustand aufgehoben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Forbannire, forbannum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.forbannire.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)