Via publica: öffentliche Straße1 M. Rathmann, Untersuchungen, S. 11.; in der römischen Zeit anfänglich auch als iter publicum bezeichnet2 M. Rathmann, Untersuchungen, S. 12-16..
Nach römischem Recht verlief die via publica auf öffentlichem Boden, diente dem öffentlichen Verkehr, wurde von Magistraten mit öffentlichem imperium erbaut beziehungsweise eingerichtet, aus öffentlichen Geldern finanziert und lag außerhalb städtischer Siedlungen3 Ulpian, Digesten 43,8,2,20-24; M. Rathmann, Untersuchungen, S. 5f.. In der Praxis umfassten die als viae publicae bezeichneten Straßen verschiedenste Verkehrsverbindungen unterschiedlichster Qualität, denen gemein war auf öffentlichem Grund zu verlaufen und dem öffentlichen Verkehr zu dienen4 M. Rathmann, Untersuchungen, S. 22f.. Das System der römischen Straßen bildete die Grundlage des frühmittelalterlichen Verkehrsnetzes und wurde bis in die Karolingerzeit hinein genutzt5 M. Rouche, L’héritage de la voirie antique, S. 40-44; T. Szabó, Antikes Erbe, S. 126f. . Die aus römischer Zeit stammenden Prinzipien des besonderen Schutzes vor Beschädigung und Überbauung sowie der allgemeinen Unterhaltspflicht zum Erhalt von Straßen und Brücken blieb erhalten6 Ulpian, Digesten 43,7 und 8; T. Szabó, Antikes Erbe, S. 126f., 132 und 138., scheinen jedoch immer weniger durchgesetzt worden zu sein7 M. Rouche, L’héritage de la voirie antique, S. 40-44; T. Szabó, Antikes Erbe, S. 129.. Fanden in der Karolingerzeit Bemühungen von Seiten der Herrscher statt, das Straßensystem und insbesondere die Brücken wieder Instand zu setzen8 M. Rouche, L’héritage de la voirie antique, S. 43f.; T. Szabó, Antikes Erbe, S. 129 132 und 143-145., gingen seit dem 9. Jahrhundert Brücken und Straßen zunehmend an Personen und Institutionen über, die im Gegenzug für ihren Unterhalt Abgaben erhoben9 M. Rouche, L’héritage de la voirie antique, S. 51; T. Szabó, Antikes Erbe, S. 135-137 und 141-143.. Im Laufe des 10. und 11. Jahrhunderts verschwindet die zuvor zunehmend auch für nicht-römische Straßen verwendete Bezeichnung via pubica aus den Chartularen10 M. Rouche, L’héritage de la voirie antique, S. 51..
HL