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Via publica (deu)

Via publica: öffentliche Straße; in der römischen Zeit anfänglich auch als iter publicum bezeichnet.

Nach römischem Recht verlief die via publica auf öffentlichem Boden, diente dem öffentlichen Verkehr, wurde von Magistraten mit öffentlichem imperium erbaut beziehungsweise eingerichtet, aus öffentlichen Geldern finanziert und lag außerhalb städtischer Siedlungen. In der Praxis umfassten die als viae publicae bezeichneten Straßen verschiedenste Verkehrsverbindungen unterschiedlichster Qualität, denen gemein war auf öffentlichem Grund zu verlaufen und dem öffentlichen Verkehr zu dienen. Das System der römischen Straßen bildete die Grundlage des frühmittelalterlichen Verkehrsnetzes und wurde bis in die Karolingerzeit hinein genutzt. Die aus römischer Zeit stammenden Prinzipien des besonderen Schutzes vor Beschädigung und Überbauung sowie der allgemeinen Unterhaltspflicht zum Erhalt von Straßen und Brücken blieb erhalten, scheinen jedoch immer weniger durchgesetzt worden zu sein. Fanden in der Karolingerzeit Bemühungen von Seiten der Herrscher statt, das Straßensystem und insbesondere die Brücken wieder Instand zu setzen, gingen seit dem 9. Jahrhundert Brücken und Straßen zunehmend an Personen und Institutionen über, die im Gegenzug für ihren Unterhalt Abgaben erhoben. Im Laufe des 10. und 11. Jahrhunderts verschwindet die zuvor zunehmend auch für nicht-römische Straßen verwendete Bezeichnung via pubica aus den Chartularen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Via publica", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.via_publica.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)