Ele(e)mosyna: von altgr. ἐλεημοσύνη, die barmherzige Tat1 Zur Begriffsentwicklung siehe R. Heiligenthal, Werke der Barmherzigkeit oder Almosen?, im lat. Mittelalter: das Almosen2 A. Sleumer, Kirchenlateinisches Wörterbuch, S. 295. Vgl. auch die Definition bei B. Ramsey, Almsgiving, S.226: „[t]he deed of mercy vis-à-vis the poor“. .
Als Almosen kann im Christentum jeder freimütige Akt des Gebens, insbesondere an Arme (pauperes), die als Abbild Christi galten3 B. Ramsey, Almsgiving, S. 226., bezeichnet werden4 J. Gründel, Almosen, Sp. 451; E. Magnani, Transforming things and persons, S. 271.. Schon der Deutungsrahmen der christlichen Spätantike ist weit aufgespannt und reicht von der Versorgung Hungernder mit Nahrung über die Krankenbesuche bis hin zur Erteilung von Ratschlägen an Verirrte5 Diese und weitere Beispiele liefert bspw. der Almosenkatalog in Augustinus, Enchiridion, 19,72.. Es gab jedoch auch Einschränkungen. So war der Kirchenzehnt (decima) den Almosen lange Zeit als freiwillige Gabe gleichgestellt, entwickelte sich jedoch ab dem 6. Jh. als eigenständige Praxis fort6 Hierzu mit Bezug zu den Almosen E. Shuler, Caesarius of Arles; E. Bruck, Das Gespenst des Fröhlichen Gebers, S. 147-163..
Die Gabe von Almosen erfolgt wesentlich aus zwei Motivlagen: zum Einen leistet der Gebende einen karikativen Dienst – d.h. er handelt im Sinne der christlichen Nächstenliebe (caritas) –7 B. Ramsey, Almsgiving, S. 226., zum Anderen erhofft er sich durch seine Gabe die Ablösung von begangenen Sünden einen Gewinn für Seele8 B. Ramsey, Almsgiving, S. 226.. Das Ideal der Almosengabe zur Sündenvergebung war jedoch kein Phänomen, dem ausschließlich begüterte Personen frönten. Almosen sollte jeder Christ nach seinem Maße geben9 Vgl. bibl. Luk. 21,1-4, zur Thematik auch B. Ramsey, Almsgiving, S. 235-240, 257-259..
Bereits in der Spätantike entwickelt sich die Kirche nicht nur zu entscheidenden Empfängerin, sondern auch zur Verwalterin der gegebenen Almosen10 P. Brown, The Rise of Western Christendom, S. 69-70.. Ursächlich dürfte die Frage der Berechtigung des Almosenempfanges gewesen sein11 Sünder sind vom Empfang der Almosen ausgeschlossen, vgl. B. Ramsey, Almsgiving, S. 229-233., ab dem 7. Jh. lässt sich zudem feststellen, dass die Almosen zunehmend dem Opfer (sacrifium) gleichgestellt werden. Die sündentilgende Wirkung der Almosen wird durch ihre kirchliche Inszenierung verbürgt, der Aspekt der Armenfürsorge unter bischöfliche Aufsicht gestellt12 E. Magnani, Almsgiving, S. 113..
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