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Camerarius (deu)

Camerarius: Kämmerer.

Der camerarius tritt erstmals in der Merowingerzeit in Erscheinung. Bei ihm scheint es sich zunächst um einen vermutlich den cubicularii oder thesaurarii untergeordneten Finanzbeamten gehandelt zu haben. Der camerarius zog unter anderem die am Königsgericht verhängten Gerichtsstrafen ein und war möglicherweise bereits auch für die laufenden Ausgaben der Hofhaltung und die Haushaltsführung zuständig. In der Karolingerzeit übernahm der camerarius als einer der wichtigsten Amtsträger am Hof die Aufgaben des cubicularius und war nun gemeinsam mit der Königin für die Versorgung des Hofes und die Repräsentation des Königs verantwortlich. Er verwaltete die Einkünfte des Hofes und leitete die ostiarii, sacellarii und dispensatores an.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Camerarius", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.camerarius.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)