Camerarius: Kämmerer.
Der camerarius tritt erstmals in der Merowingerzeit in Erscheinung. Bei ihm scheint es sich zunächst um einen vermutlich den cubicularii oder thesaurarii untergeordneten Finanzbeamten gehandelt zu haben. Der camerarius zog unter anderem die am Königsgericht verhängten Gerichtsstrafen ein und war möglicherweise bereits auch für die laufenden Ausgaben der Hofhaltung und die Haushaltsführung zuständig1
HL