Peregrinus: Reisender.
Peregrinus bezeichnet ursprünglich den Reisenden, den Fremden, also jemanden, der sich außerhalb seiner gewohnten Umgebung befindet und damit deren Schutz entbehrt1 H.-W. Goetz, Fremdheit, S. 254f.; R. Le Jan, Remarques, S. 23.. Der peregrinus unterliegt seit der Spätantike einem Partikularrecht, das sich zunächst aus seiner Stellung außerhalb des römischen Bürgerrechts ergibt2 R. Le Jan, Remarques, S. 23.. In fränkischer Zeit untersteht der peregrinus, den christlichen Grundsätzen entsprechend, neben den Armen, Witwen und Waisen, dem besonderen Königsschutz und hat besonderes Anrecht auf hospitalitas3 Vgl. dazu insb. F. L. Ganshof, L’étranger, S. 20-24.. Das Verlassen der Heimat und der damit einhergehende Verzicht auf die Sicherheit wird Ausgang des 6. Jahrhunderts im irischen Mönchtum in Imitation der peregrinatio Christi zum Ideal der asketischen Läuterung4 J. Semmler, Peregrinatio und stabilitas; S. Hayes-Healy, Patterns of peregrinatio.. Eine besondere Form des Reisens stellt das Pilgern dar, welches die Reise mit einem besonderen Ziel, dem Besuch einer heiligen Stätte oder dem besonderen Zweck der Buße verbindet5 R. Le Jan, Remarques, S. 23f.. Mit der Ausweitung des Pilgerns zu einem Massenphänomen im Hochmittelalter verengt sich die Bedeutung von peregrinus auf den Pilger6 A. Albert, Untersuchungen, S. 11..
HL