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Missus (deu)

Missus: Bevollmächtigter, Abgesandter.

Zur Erledigung von Sonderaufträgen politischer, administrativer, militärischer, fiskalischer oder judikativer Art entsandten merowingische Könige Angehörige ihres Hofes als sogenannte missi (synonym oft auch als legati oder nuntii bezeichnet. Missi konnten dabei sowohl sachbezogen ernannt werden als auch mit längerfristigen Aufträgen in bestimmte Regionen entsandt werden. Ab dem Ende des 8. Jahrhunderts begannen die karolingischen Herrscher das System der missi zu einer Institution zu verdichten. Als persönliche Abgesandte des Königs traten diese missi dominici in zunehmend fixierten Missionssprengeln auf. In dieser Funktion eingesetzt wurden vor allem regionale Machthaber, häufig Bischöfe. Zu ihren Aufgaben gehörten insbesondere die Kontrolle der lokalen Amtsträger, Funktionen in Militär, Verwaltung sowie Rechtsprechung. Seit den 840er Jahren kam es zu einem Rückgang der Tätigkeit der missi dominici. Neben den missi dominici wurden missi auch auf der unteren administrativen Ebene vorwiegend mit fiskalischen Aufgaben im Rahmen der Pfalzverwaltung eingesetzt.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Missus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.missus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)