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Gesta municipalia (deu)

Gesta municipalia: in spätrömischer Zeit die Aktenführung der römischen Behörden mit dem Ziel, Besitzwechsel im besteuerbaren Grundbesitz festzuhalten. Rechtsgeschäfte erhielten darüber hinaus durch Eintrag in die gesta municipalia Rechtskraft. Von Amtsträgern beglaubigte Abschriften aus den gesta municipalia galten in der Spätantike noch vor den eigentlichen Originalurkunden als stärkstes Beweismittel in Rechtshändeln. In der fränkischen Welt lebten die gesta municipalia, genutzt wohl vor allem durch die Eliten, vermutlich bis ins 9. Jahrhundert fort. Das Verfahren der Insinuation von Rechtsvorgängen in die gesta municipalia wurde dabei zunehmend modifiziert; die Grundidee, Rechtsvorgänge öffentlich bestätigen zu lassen, blieb jedoch erhalten. Die zentralen Funktionen der gesta municipalia, etwa auch jene als öffentliches Archiv, scheinen im Laufe der Zeit von Kirchen und Klöstern übernommen worden zu sein.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Gesta municipalia", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.gesta_municipalia.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)