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Sacri gradus (deu)

Sacri gradus: Weihegrade.

Die alte Kirche kannte ursprünglich nur drei Ämter, das des Bischofs (episcopus), des Priesters (presbyter) sowie des Diakons (diaconus). Weitere Ämter mit klar voneinander abgegrenzten Aufgaben in den Bereichen der Liturgie und der Verwaltung entstanden mit der weiteren Institutionalisierung der Kirche. Die konkrete Ausgestaltung des Klerus unterschied sich dabei von Kirchenregion zu Kirchenregion. So rechnete etwa die gallo-fränkische Kirche Bischof, Priester und Diakon zum höheren Klerus sowie Subdiakon, Akolyth (Messgehilfe), Exorzist, Lektor, Torhüter (ostiarius) und Psalmist zum niederen, wobei mit jedem Amt eine besondere Weihe und damit ein bestimmter Weihegrad verbunden waren. Für die tatsächliche Hierarchie waren jedoch neben dem Weihegrad auch praktische Gesichtspunkte maßgeblich. So stand der Bischof im Weihegrad über dem Priester und der Priester wiederum über dem Diakon. Der Erzdiakon (archidiaconus) führte jedoch die Aufsicht über die Klerikerund damit auch die Priestereiner Kirche und besaß damit trotz seines niedrigeren Weihegrades größeren Einfluss als sein Pendant, der Erzpriester (archipresbyter). Trotz der Hierarchisierung der verschiedenen Ämter des Klerus stellten diese zunächst keinen cursus honorum dar, den ein Kleriker durchlaufen musste um aufzusteigen. Zu ersten Entwicklungen in diese Richtung kam es zunächst mit der beginnenden Vereinheitlichung der Liturgie im 9. Jahrhundert und verstärkt vor allem im 11. und 12. Jahrhundert.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Sacri gradus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.sacri_gradus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)