Venditio: Kauf, Verkauf.
Mit emptio venditio wurde im römischen Recht der formfreie Konsensualkontrakt bezeichnet, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde1
HL
Venditio: Kauf, Verkauf.
Mit emptio venditio wurde im römischen Recht der formfreie Konsensualkontrakt bezeichnet, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde1
HL
Da dieser Text noch nicht in Druckform veröffentlicht wurde, ist das Kopieren von Inhalten derzeit leider nicht möglich.