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Venditio (deu)

Venditio: Kauf, Verkauf.

Mit emptio venditio wurde im römischen Recht der formfreie Konsensualkontrakt bezeichnet, mit dem eine Übereinkunft über den Austausch von Waren gegen Geld getroffen wurde. Die tatsächliche Eigentumsübertragung war in dieser nicht enthalten, sondern bedurfte eines zusätzlichen Verfügungsgeschäfts (traditio, mancipatio oder in iure cessio. Diese Trennung wurde im Laufe der Spätantike teilweise aufgegeben, so dass Kauf, Übereignung und Bezahlung in manchen Fällen zu einem Simultanakt zusammenfallen konnten. Der formfreie Konsensualkontrakt blieb auch in der Spätantike bedeutend. Bei wichtigen Verkäufen erfolgte allerdings zunehmend die Abfassung schriftlicher Kaufverträge. Unabhängig von der Form etablierte sich für den Kaufvertrag in dieser Zeit die Bezeichnung venditio. Mitte des 5. Jahrhunderts wurden Kauf und Tausch rechtlich gleichgestellt. Diese Ansicht spiegelt sich auch in den frühmittelalterlichen Leges wieder, bevor in der weiteren Entwicklung der Kauf zur Unterkategorie des Tausches zu werden scheint.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Venditio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.venditio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)