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Civitas (deu)

Civitas: Seit dem 3. Jahrhundert Hauptbegriff für alle eigenständig verwalteten Gemeinden.

Nach antikem Verständnis stand im Kern der civitas kein Territorium, sondern die darauf lebende Bevölkerung. Daraus folgend konnte civitas ein städtisches Zentrum oder auch dieses gemeinsam mit dem ihm umgebenden Umland bis hin zu einer ganzen Region bezeichnen. Die civitates bildeten die Grundlage der römischen und, aus dieser erwachsend, auch der kirchlichen Verwaltung. Nicht zuletzt dadurch bedingt, behielt die civitas-Struktur bis ins 6. Jahrhundert hinein auch für die Organisation des Frankenreiches ihre Bedeutung. Zugleich erlebte civitas im fränkischen Raum eine begriffliche Verengung. Galt seit der Spätantike das Prinzip, dass jeder civitas ein Bischof zukam, wurde civitas im 6. Jahrhundert mit der Ausbildung regelrechter bischöflicher Stadtherrschaften zur exklusiven Bezeichnung für Städte mit Bischofssitz. Im 8. Jahrhundert weitete sich die Bedeutung von civitas, das nun zur allgemeinen Bezeichnung für befestigte Ortschaften wurde und synonym zu urbs, castrum oder castellum Verwendung fand.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Civitas", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.civitas.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)