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Mandatum (deu)

Mandatum: Auftrag, Mandat.

Grundsätzlich bezeichnete mandatum einen Auftrag oder eine Ermächtigung ohne genaue Handlungsanweisungen und konnte in diesem Sinne für den Auftrag zur Übernahme einer Stellvertretung verwendet werden. Darüber hinaus konnte mandatum seit der Antike auch ein kaiserliches Gebot oder einen schriftlichen Befehl des Herrschers an einen Untertanen bezeichnen. Das mandatum als Auftrag zur Stellvertretung stellte in der Spätantike einen Übertragungsakt dar, mittels dessen der Mandatar an die Stelle des Mandanten trat und diesen ersetzte. Ein diesem Auftrag zugrundeliegendes Mandat musste gerichtlich registriert werden, konnte aber ansonsten formlos, in der Praxis allerdings zumeist schriftlich, zustandekommen. Im frühen Mittelalter konnten Mandate sowohl für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten als auch umfassend erteilt werden. Hinsichtlich des herrscherlichen Mandats waren die Grenzen zum Brief fließend. Durch sie wies der Herrscher einen lokalen Amtsträger in einer spezifischen Angelegenheit an, tätig zu werden. Sie waren für den augenblicklichen Zweck bestimmt und übertrugen keine dauerhaften Rechte.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mandatum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mandatum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)