Mandatum: Auftrag, Mandat1
Grundsätzlich bezeichnete mandatum einen Auftrag oder eine Ermächtigung ohne genaue Handlungsanweisungen und konnte in diesem Sinne für den Auftrag zur Übernahme einer Stellvertretung verwendet werden. Darüber hinaus konnte mandatum seit der Antike auch ein kaiserliches Gebot oder einen schriftlichen Befehl des Herrschers an einen Untertanen bezeichnen2
HL