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Mansus (deu)

Mansus: Hofstatt; von manere im Sinne von „bleiben“, „wohnen“. Synonym für mansus finden sich auch sors, factus, coloni(c)a und hoba (Hufe).

Mansus tritt erstmals im 6. Jahrhundert in der Bedeutung von mansio (Wohnung) in den Quellen in Erscheinung und bezeichnete zunächst Gebäude oder Wohnsitz. Davon ausgehend entwickelte sich rasch die Gleichsetzung mit einer landwirtschaftlichen Produktionseinheit, in welche neben den Gebäuden auch die davon abhängigen Felder eingeschlossen waren. Zumindest im 8. Jahrhundert finden sich Differenzierungen wie der mansus ingenuilis, einem von coloni bewirtschafteten mansus, die sich jedoch nicht nach dem Rechtsstatus ihres Inhabers richteten, sondern nach der Leistungsstruktur des jeweiligen Hofes. Im Zusammenhang mit Kirchen- oder Fiskalland konnte mansus auch für ein Zentrum stehen, in welchem die Abgaben von abhängigen landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben gesammelt wurden. Um 800 wurde mansus damit zugleich zu einer administrativen Einheit, welche als Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Abgaben an den Grundherren oder den fiscus diente und nicht mehr zwingend in direktem Zusammenhang mit den Hofstellen der Bauern stand. In diesem Sinne konnte mansus auch als Flächenmaß oder an der Fruchtbarkeit des Bodens orientiertes Ertragsmaß verwendet werden.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mansus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mansus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-25)