Mansus: Hofstatt; von manere1 Niermeyer II, „mansus“, S. 841. im Sinne von „bleiben“, „wohnen“2 DNG II, „manere I“, Sp. 2990. Vgl. zur Begriffsentwicklung auch J.-P. Devroey, Puissants, S. 421-425. Zum Gebrauch von mansus in den Formelsammlungen vgl. W. Schlesinger, Vorstudien, S. 527-529.. Synonym für mansus finden sich auch sors, factus, coloni(c)a und hoba (Hufe)3 J. Durliat, Finances publiques, S. 197. Hoba und mansus wurden erst Ende des 9. Jahrhunderts bedeutungsgleich. W. Schlesinger, Vorstudien, S. 486 und 506. Coloni(c)a wurde zunächst in Bayern als Bezeichnung für die abhängige Bauernstelle gebraucht, findet sich danach aber auch in anderen Regionen des Frankenreiches. In Bayern wurde der Begriff allmählich durch mansus und hoba verdrängt. W. Schlesinger, Vorstudien, S. 538f..
Mansus tritt erstmals im 6. Jahrhundert in der Bedeutung von mansio (Wohnung) in den Quellen in Erscheinung4 W. Schlesinger, Vorstudien, S. 486; M.-J. Tits-Dieuaide, Grands domaines, S. 41f. und bezeichnete zunächst Gebäude oder Wohnsitz5 J. Durliat, Finances publiques, S. 197; M.-J. Tits-Dieuaide, Grands domaines, S. 41f.; E. Magnou-Nortier, Remarques, S. 196f; M. Heinzelmann, Villa, S. 64. Die Bezeichnung mansus konnte in dieser Zeit bereits einen kleinen Garten miteinschließen.. Davon ausgehend entwickelte sich rasch die Gleichsetzung mit einer landwirtschaftlichen Produktionseinheit, in welche neben den Gebäuden auch die davon abhängigen Felder eingeschlossen waren6 D. Hägermann, Grundlagen, S. 345; J. Durliat, Finances publiques, S. 197; M.-J. Tits-Dieuaide, Grands domaines, S. 41f.; E. Magnou-Nortier, Remarques, S. 196f. Größe und Zusammensetzung des mansus konnten dabei stark variieren. J. Durliat, Manse, S. 484f. W. Schlesinger, Vorstudien, S. 507, geht für das Prümer Urbar davon aus, dass mansus hier auch nur das Ackerland ohne Gebäude bezeichnen konnte.. Zumindest im 8. Jahrhundert finden sich Differenzierungen wie der mansus ingenuilis, einem von coloni bewirtschafteten mansus, die sich jedoch nicht nach dem Rechtsstatus ihres Inhabers richteten, sondern nach der Leistungsstruktur des jeweiligen Hofes7 D. Hägermann, Aspekte, S. 77.. Im Zusammenhang mit Kirchen- oder Fiskalland konnte mansus auch für ein Zentrum stehen, in welchem die Abgaben von abhängigen landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben gesammelt wurden8 J. Durliat, Finances publiques, S. 197-199; J. Durliat, Manse, S. 502. Synonym zu mansus findet sich hier auch locellus.. Um 800 wurde mansus damit zugleich zu einer administrativen Einheit, welche als Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Abgaben an den Grundherren oder den fiscus diente9 D. Hägermann, Grundlagen, S. 357; J. Durliat, Finances publiques, S. 197-199; M. Heinzelmann, Villa, S. 64; E. Magnou-Nortier, Remarques, S. 200f.; E. Magnou-Nortier, Question, S. 124; M.-J. Tits-Dieuaide, Grands domaines, S. 40f. und nicht mehr zwingend in direktem Zusammenhang mit den Hofstellen der Bauern stand10 J. Durliat, Manse, S. 498 und 503. Nach E. Magnou-Nortier, Remarques, S. 200f., ging damit eine Reduktion des mansus-Begriffes einher, der nun lediglich noch das ackerbare Land, nicht mehr aber Gebäude, Gärten und Bewohner umfasst habe. . In diesem Sinne konnte mansus auch als Flächenmaß oder an der Fruchtbarkeit des Bodens orientiertes Ertragsmaß verwendet werden11 W. Schlesinger, Hufe und Mansus, S. 584; J. Durliat, Finances publiques, S. 197-199; M. Heinzelmann, Villa, S. 64. Nach E. Magnou-Nortier, Remarques, S. 200f. konnte auch die Tagesarbeitsleistung als Maß dienen..
HL