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Subscriptio (deu)

Subscriptio: Zeichen der Beteiligung an einem Rechtsakt.

Als subscriptiones werden in der Forschung nicht nur Vermerke von Schreibern und Korrektoren in Handschriften bezeichnet, die Rechenschaft über die Durchführung einer kritischen Überprüfung der jeweiligen Texte ablegen, sondern auch Zeichen und Formeln, mit denen die an einem bestimmten Rechtsakt beteiligten Parteien oder Zeugen ihre Teilnahme und Zustimmung an diesem zum Ausdruck brachten. Je nach Zeit, Region und Art der Urkunden bestanden diese zum Teil auch als Beglaubigungsmittel dienenden subscriptiones allein aus den Namen der betreffenden Personen, aus bestimmten graphischen Zeichen, oder aber aus einer Kombination dieser verschiedenen Elemente. Während in den westfränkischen Gebieten zumindest bis in die Merowingerzeit hinein sowie im katalonischen und im italienischen Raum bis zum Ende des 11. Jahrhunderts subscriptiones von Ausstellern und Zeugeneinschließlich der diesen oft vorangestellten, häufig kreuzförmigen, Handzeichenteilweise oder zur Gänze eigenhändig erfolgten, wurden subscriptiones im ostfränkischen Reich nicht eigenhändig, sondern durch den Urkundenschreiber vorgenommen. Abhängig vom Inhalt der Urkunden erfolgte auch in Königsurkunden eine eigenhändige namentliche oder monogrammatische subscriptio durch den Herrscher. In päpstlichen Urkunden bildete eine eigenhändige subscriptio des Papstes die Regel und wurde in feierlichen Privilegien zeitweise durch eine päpstliche Beteiligung am Benevalete sowie an der Devise der Rota ergänzt.

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Empfohlene Zitierweise:

Quaas, Franziska, "Subscriptio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.subscriptio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)