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Rapina, latrocinium (deu)

Rapina, latrocinium: Raub.

In klassischer römischer Zeit stellte rapina als gewaltsame Wegnahme fremder Sachen einen qualifizierten Fall des Diebstahls dar. In nachklassischer Zeit verschwammen die Grenzen zwischen Raub und Diebstahl (furtum) einhergehend mit einer Angleichung der Strafe auf das Vielfache (seit dem 5. Jahrhundert das Vierfache) des Wertes der entwendeten Güter. In fränkischer Zeit wurde das offene Vorgehen des Raubes gegenüber dem des heimlichen beim Diebstahl betont und Raub entsprechend milder bestraft. Beide scheinen in der Regel jedoch nicht klar voneinander abgegrenzt worden zu sein: Gewalt galt anders als in römischer Zeit nicht als Wesensmerkmal des Raubes, womit sich dieser in der Beurteilung häufig dem des großen Diebstahls angleichen konnte. So finden sich auch die entsprechenden Bezeichnungen rapina, latrocinium und furtum weitgehend austauschbar in den Quellen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Rapina, latrocinium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-08-25), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.rapina.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)