Episcopus: Bischof; aus dem Griechischen ins Lateinische übernommen, wörtlich „Aufseher“1 DNG I, „episcopus“, Sp. 1881.. Synonym für episcopus werden auch sacerdos, antistes, praesul, pontifex, papa und presbyter gebraucht2 Vgl. Isidor, Etymologiae VII, 12, 10-21; I. Kajanto, Pontifex Maximus, S. 38f. Ist bei Isidor presbyter nicht eindeutig als Synonym gekennzeichnet, so ändert sich dies bei Notker (Notker der Stammler, De VII sacerdoti nominibus. Episcopus, sacerdos und antistes finden sich in synonymer Verwendung in der kaiserlichen Gesetzgebung. Papa beschreibt dabei eine Form spiritueller Vaterschaft; bei sacerdos handelte es sich um das allgemein gebrauchte Wort für Priester; antistes und praesul bezeichneten ebenfalls heidnische Priester, hatten jedoch auch die Bedeutung von „Vorsitzender“; pontifex, „der Brückenbauer“, war der Titel römischer Priester (insb. des Jupiterpriesters pontifex maximus, ein Amt das mit dem Kaisertum verbunden war), wurde aber auch im frühen christlichen Gebrauch zur Bezeichnung der jüdischen Oberpriester verwendet. Zur Übernahme des Titels pontifex in den christlichen Sprachgebrauch vgl. auch P. Stockmeier, Übernahme..
Im christlichen Umfeld agierten episcopi zunächst wohl, wie Presbyter und Diakone, als Ratgeber und Vorsteher der Gemeinde3 L. Ott, Weihesakrament, S. 5; C. Schweizer, Hierarchie und Organisation, S. 35.. Endgültig zum Leiter einer Gemeinde stieg der episcopus wohl mit der Ausbildung einer bischöflichen Kirchenordnung im 2.-3. Jahrhundert auf. Zunehmend durch kanonische Satzungen geregelt, wurde das Episkopat nunmehr zum höchsten kirchlichen Weihegrad und zum dauerhaften Amt mit fest abgegrenztem Sprengel4 L. Ott, Weihesakrament, S. 10-12; C. Schweizer, Hierarchie und Organisation, S. 35f.; R. Deutinger, Königsherrschaft, S. 111f. Zumindest für das späte 7. und 8. Jahrhundert sind auch Laienbischöfe bekannt. S. Patzold, Episcopus, S. 524.. Die Bischofswahl sollte in der Spätantike durch die anderen Bischöfe der Provinz unter Berücksichtigung des Willens der Gemeinde erfolgen5 C. Schweizer, Hierarchie und Organisation, S. 93f.. Im Frühmittelalter sah das kanonische Recht die Wahl durch populus und Klerus der Gemeinde, unter Mitsprache der Mitbischöfe und des Metropoliten, vor, wurde in der Praxis jedoch häufig durch die Einflussnahme des Herrschers oder des lokalen Adels entschieden6 D. Claude, Bestellung, insb. S. 10-57; R. Deutinger, Königsherrschaft, S. 124f..
Der Bischof war die zentrale Autorität der Gemeinde; ihm oblagen die Durchführung der zentralen Bestandteile der Liturgie sowie die Aufsicht über die anderen Kleriker7 B. Basdevant-Gaudemet, L’autorité épiscopale, S. 37; H. Grieser, Sklaverei, S. 31f.; C. Schweizer, Hierarchie und Organisation, S. 35f.. Seit Konstantin dem Großen wurde zudem die bischöfliche Gerichtsbarkeit in bestimmten Fällen anerkannt, die schließlich auch auf die Zivilgerichtsbarkeit ausgedehnt wurde8 C. Schweizer, Hierarchie und Organisation, S. 158-163; S. Baumgart, Bischofsherrschaft, S. 24-27.. In fränkischer Zeit übernahmen zahlreiche Bischöfe die Aufgaben der städtischen curia und konnten schließlich als Stellvertreter des Königs fungieren9 J. Durliat, Attributions civiles, S. 239-252; H. Grieser, Sklaverei, S. 27f. Zu diesen Aufgaben gehörten etwa die Übernahme der Zivilverwaltung, des öffentlichen Bauwesens und die Kontrolle des fiscus. Der Umfang dieser Entwicklung zur „bischöflichen Stadtherrschaft“ im gallischen Raum wurde von der jüngeren Forschung kritisch beleuchtet. Vgl. dazu etwa S. Diefenbach, Bischofsherrschaft, S. 97-101. Im Sinne einer flächendeckenden Bischofsherrschaft dagegen etwa H. Fehr, Germanen, S. 695; S. Patzold, Bischöfe im Gallien der Transformationszeit, S. 179.. Nach einer Beschneidung der weltlichen Macht der Bischöfe durch die frühen Karolinger entwickelten sich seit dem 9. Jahrhundert zahlreiche Bischöfe durch die Übertragung von Immunität, Königsschutz und Herrschaftsrechten zu Stadtherren10 S. Patzold, Episcopus, S. 24f. und zentralen Trägern der Königsherrschaft11 R. Deutinger, Königsherrschaft, S. 112..
HL