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Procurator (deu)

Procurator: Stellvertreter in Rechtsangelegenheiten, Verwalter, Agent.

In der Rechtssprache der römischen Antike bezeichnete der procurator eine Person, welcher die Besorgung eines Geschäftes aufgetragen wurde. Im allgemeinen Gebrauch dagegen konnte der procurator alle Geschäfte einer abwesenden Person führen. Die Prokuratur entstand durch die Übertragung eines Mandates, das die Rechtswirksamkeit der Handlungen des procurator sicherte. Neben Vermögensverwaltung und Geschäftsführung konnte der procurator auch die Vertretung einer Person vor Gericht übernehmen. Procuratores finden sich dabei seit augusteischer Zeit auch im kaiserlichen Dienst mit Aufgaben etwa in der Steuererhebung wie auch als Beauftragte der städtischen curiae. Im theologischen Kontext konnte die procuratio darüber hinaus seit der Antike die Bedeutung von „Fürsorge“ oder auch „Sühnung“ erhalten. Bereits in der Spätantike verschwand der Begriff procurator und wurde durch Begriffe aus dem Wortstamm mandare ersetzt. Erst im hohen Mittelalter lebte sein Gebrauch wieder auf.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Procurator", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.procurator.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-26)