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Solsadium (deu)

Solsadium: Verb solsadire, fränkisch-lateinische Wortschöpfung aus sol (Sonne) und satjan (setzen), wörtlich „die Sonne setzen, untergehen lassen“.

Nach gängiger Lesart wurde solsadire als Verb im Sinne von „jemandem für die Erfüllung einer Rechtspflicht eine Frist bis Sonnenuntergang setzen“ sowie auch „das Fernbleiben der Gegenpartei nach Ablauf einer Frist feststellen“ gebraucht, wobei diese Frist in der Regel 3 Tage, seltener auch 7 oder 14 Tage betrugt. Jedoch scheint nach neuer Lesart auch ein Verständnis im weiteren Sinne als allgemeine Bezeichnung für die „Nichterfüllung einer Rechtspflicht“ (etwa im Sinne der Nichtanerkennung eines rechtmäßig erbrachten Entlastungseides) möglich. Solsadium verschwindet im 9. Jahrhundert aus den Quellen. Synonym mit solsadire findet sich auch abiectire.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Solsadium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.solsadium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)