Monasterium: Kloster, Mönchs-/Kanonikergemeinschaft. Von griechisch μοναστήριον (lat. monasterium) als Bezeichnung für die Wohnung eines Einsiedlers1 U. Köpf, Kloster II. Christentum, Sp. 1450. Der Begriff monachus für „Mönch“ leitet sich vom griechischen μοναχός für „allein“, „einsam“, „Alleiniger“ ab. S. Rubenson/ Ch. Hornung, Mönchtum I, Sp. 1010; G. Gottlieb/V. Rosenberger, Christentum, S. 53..
Im frühen Christentum als Bezeichnung für die Behausungen asketischer Einsiedler verwendet, wurde der Begriff monasterium ab dem vierten Jahrhundert zunächst auf die neu entstehenden Zönobien übertragen2 Als Zönobien werden ab dem vierten Jahrhundert entstehende religiöse Gemeinschaften bezeichnet, in denen sich die ursprünglich eremitisch lebenden Christen zu gemeinsamem Leben und Beten zusammenfanden. K. Heussi, Ursprung, S. 54; H. Lutterbach, Mönchtum, S. 435; G. Melville, Welt der mittelalterlichen Klöster, S. 17. In frühmittelalterlichen Quellen werden coenobium und monasterium zumeist gleichbedeutend verwendet. M. Gaillard, Monasterium, cella, abbatia, S. 5.. Im frühen Mittelalter konnte monasterium sowohl eine religiöse Lebensgemeinschaft von monachi oder canonici3 U. Köpf, Kloster II. Christentum, Sp. 1451. Auch ähnliche Begriffe wie coenobium und abbatia konnten sowohl Mönchs- als auch Kanonikergemeinschaften bezeichnen. M. Gaillard, Monasterium, cella, abbatia, S. 3f. Die Gleichsetzung der Begriffe hängt mit einer Vermischung des Mönchs- mit dem Kanonikerstand zusammen. G. P. Marchal, Was war das weltliche Kanonikerinstitut, S. 780f.; F. Prinz, Grundzüge der Entfaltung, S. 230; vgl. auch J. Semmler, Monachus – clericus – canonicus, S. 18. als auch den von derselben bewohnten (zumeist ummauerten) Gebäudekomplex bezeichnen4 Die Ummauerung des klösterlichen Klausurbezirks war bereits unter Kaiser Justinian († 565) vorgesehen. J. Semmler, Monachus – clericus – canonicus, S. 1f. Auch ein einzelnes Gebäude kann mit monasterium gemeint sein. A. Grote, Anachorese, S. 215; M. Gaillard, Monasterium, cella, abbatia, S. 3f.. Die ersten christlichen Klöster, die im 4. Jahrhundert in Syrien und Ägypten entstanden5 Zu den wichtigsten Gründern gehörten Pachomius († 346) und Basilius († 379). Diese hielten auch erste Regeln für das mönchische Zusammenleben schriftlich fest. G. Melville, Welt der mittelalterlichen Klöster, S. 18-20., waren in besonderem Maße prägend für die Entwicklung des frühen westlichen Mönchtums, in der die Klöster von Tours und Lérins zentrale Stellungen einnahmen6 A. Grote, Anachorese, S. 11, 108-124 und 335.. Das Leben im Kloster folgte den mönchischen Idealen von Weltabkehr, Frömmigkeit und Gehorsam, konnte jedoch den jeweiligen Vorstellungen der Klosterangehörigen angepasst werden, wodurch sich verschiedene Lebensformen entwickelten7 M. Parisse, Geschichte, Sp. 1218.. Die Angehörigen waren dem Abt (bzw. der Äbtissin) unterstellt, der als spirituelles Oberhaupt fungierte und zudem Leitung, Verwaltung und Rechtsprechung im Kloster innehatte8 A. zur Nieden, Alltag der Mönche, S. 192f.; B. Hegglin, Der benediktinische Abt, S. 11f. und 31-41.. Ihm unterstanden auch die weiteren, innerhalb des Klosters bestehenden, für unterschiedliche Aufgaben zuständigen Ämter9 A. zur Nieden, Alltag der Mönche, S. 253-261. So war beispielsweise der Cellerar für die Versorgung der Mönche zuständig und der Pförtner (Ostiarius) kontrollierte, wer das Kloster betrat.. Klöster befanden sich stets im Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung weltlicher Aufgaben und dem Ideal der Weltabkehr10 J.-C. Schmitt, Außerhalb oder innerhalb?. Im Laufe des Frühmittelalters wuchs der klösterliche Grundbesitz – insbesondere durch Schenkungen – so stark an, dass neben der Bewirtschaftung des eigenen Grundes auch die Verwaltung von Landbesitz als klösterliche Aufgabe an Relevanz gewann11 Der Abt war dabei der oberste Grundherr. D. Hägermann, Abt als Grundherr, S. 345-351. Vgl. auch E. Ennen, Frauen geistlichen Standes.. Zudem fungierten Klöster als Orte der Bildung – in der Produktion von Schriften oder der Ausbildung adligen Nachwuchses – und erfüllten verschiedene karitative Aufgaben, wie die Beherbergung von Gästen, die Versorgung von Kranken und die Fürsorge für die Armen12 E. Ennen, Frauen geistlichen Standes, S. 25f.; A. zur Nieden, Alltag der Mönche, Kap. 6 und 7. In Klöstern wurde nicht nur die Schriftkultur gepflegt, sondern auch andere Kunstformen, wie die Musik. Zu weiblicher religiöser Bildung in Klöstern vgl. zuletzt E. Schlotheuber, Doctrina privata.. Klöster waren einem Bischof unterstellt. Ihnen konnten jedoch in Privilegien gewisse Rechte zugesprochen werden, die die Befugnisse des Bischofs einschränken konnten13 Hierzu zählten Befugnisse auf religiöser, aber auch auf wirtschaftlicher und auf Verwaltungsebene. Der Umfang der sogenannten Klosterfreiheit konnte variieren: Anzahl und Umfang der Privilegien waren nicht einheitlich. E. Ewig, Beobachtungen zu den Klosterprivilegien, S. 54 und 58-60..
MR