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Boni homines (deu)

Boni homines: Wörtlich „die guten Männer“, sinngemäß auchMänner mit gutem Leumund“; Verwendung im frühen Mittelalter nur im Plural.

Bereits in der Spätantike begegnet der vir bonus häufig in den römischen Rechtsquellen. Als boni viri traten hier Personen auf, die entweder in gutachtender, schätzender oder treuhänderischer Funktion tätig oder uneingeschränkt zeugnisfähig waren. Allgemein wurde vir bonus darüber hinaus auch als Bezeichnung für Personen aus gutem Hause und von guter Lebensführung verwendet. Seit dem 6. Jahrhundert wurde vir durch homo ersetzt und der Ausdruck boni homines synonym zu boni viri verwendet. Boni homines erschienen nun in Tätigkeiten, die zuvor den curiales oblagen und traten darüber hinaus auch als Zeugen, Urteiler, Schlichter und Vermittler auf. Sie rekrutierten sich aus einem breiten Spektrum von Personen sowohl des geistlichen als auch des weltlichen Bereiches. Gemeinsames Merkmal dieser Personen scheint ihre auf ihrer Lebensführung begründete hohe Vertrauens- und Glaubwürdigkeit und wohl auch ihre materiellen Verhältnisse und ihre Zugehörigkeit zur lokalen Elite gewesen zu sein. Seit dem 9. Jahrhundert tauchen immer wieder nobiles in den Funktionen der boni homines auf bis sie sich Mitte des 10. Jahrhunderts vorwiegend aus diesen rekrutiert zu haben scheinen, ohne dass dieser Wandel etwas an ihren Funktionen änderte.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Boni homines", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.boni_homines.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)