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Fiscus (deu)

Fiscus: Kasse, Fiskus; ursprünglich Korb zur Aufbewahrung von Geld.

Konnte fiscus zunächst jede Art von Kasse, privater oder öffentlicher Natur, bezeichnen, stand der Begriff in der frühen Kaiserzeit vor allem für das kaiserliche Privatvermögen, welches oft von denselben Personen verwaltet wurde, die auch für die Administration der Provinzen zuständig waren. Bedingt durch diese gemeinsame Verwaltung verschwammen die Grenzen zwischen dem kaiserlichen Privatvermögen und den öffentlichen Kassen bis zum 3. Jahrhundert nahezu vollständig. In der Folge bezeichnete fiscus nunmehr jenen Komplex von Grund- und Immobilienbesitz sowie Einkünften nebst ihrer Verwaltung, über die der Kaiser absolute Kontrolle ausübte. Diese Bedeutung behielt fiscus auch über das Ende des Weströmischen Reiches hinweg in der fränkischen Zeit. Seit der zweiten Hälfte des 7. Jahrhunderts findet sich darüber hinaus auch die Verwendung von fiscus als territoriale Bezeichnung für Domänen, villae und mansi in königlichem Besitz.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Fiscus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.fiscus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)