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Rachinburgus (deu)

Rachinburgus: Rachinbürge, Begriff altfränkischer Herkunft, abgeleitet vermutlich von ragin/regin (Rat) oder rahe (Sache, Rechenschaft) und burgo (Bürge, Gläubiger); in fränkischer Zeit gelegentlich auch als boni homines bezeichnet.

Ursprünglich könnte es sich bei den Rachinbürgen um Schätzer und Pfandnehmer im Rahmen von Gerichtsverhandlungen gehandelt haben. Vor Chlodwig konnten sie darüber hinaus Sühnehandlungen in die Wege leiten und deren Durchführung sicherstellen. Seit der Merowingerzeit dienten die Rachinbürgen als Beisitzer am Grafen- und Königsgericht und unterstützten den Gerichtsherrn durch Rechtsberatung, in der Urteilsfindung und -vollstreckung. Die Rachinbürgen wurden zum jeweiligen Gerichtstermin, beziehungsweise zur jeweiligen Rechtshandlung, aus den angesehenen und erfahrenen Männern der Gerichtsgemeinde bestellt. Im 9. Jahrhundert wurden die Rachinbürgen in der Rechtspraxis durch scabini (dauerhaft zur Verfügung stehende Schöffen mit Erfahrung in der Rechtsfindung) abgelöst. Der Begriff Rachinbürge findet sich noch im Hochmittelalter in der Glossenliteratur. Er scheint hier zunächst einen Landrechten („einen, der Landrecht vertritt oder ausübt“), im 12. Jahrhundert dann einen Richter bezeichnet zu haben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Rachinburgus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.rachinburgus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-25)