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Maleficium (deu)

Maleficium: wörtlichÜbeltat“; zugefügter Schaden, Zauberei.

Als Schadzauber bereits seit frühester römischer Zeit strafbar, wurde das maleficium während der späten Republik auch mit dem Giftmord (veneficium) verbunden. Als Straftatbestand im Laufe der Kaiserzeit immer weiter ausgedehnt, umfasste maleficium im Codex Theodosianus neben der Zauberei auch die Zukunftsdeutung. Die enge Verbindung von maleficium mit Giftmischerei blieb im frühen Mittelalter erhalten, ohne dass vollständige Synonymität zwischen maleficium und veneficium bestand. Neben dem Giftmord konnte maleficium dabei auch das Herstellen von Unfruchtbarkeitstränken, Liebeszauber, Beschwörung oder Wettermacherei bezeichnen. Seit dem 8. Jahrhundert oblagen Verfolgung und Verurteilung von Zauberei den Bischöfen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Maleficium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.maleficium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)