Maleficium: wörtlich „Übeltat“; zugefügter Schaden, Zauberei1
Als Schadzauber bereits seit frühester römischer Zeit strafbar, wurde das maleficium während der späten Republik auch mit dem Giftmord (veneficium) verbunden. Als Straftatbestand im Laufe der Kaiserzeit immer weiter ausgedehnt, umfasste maleficium im Codex Theodosianus neben der Zauberei auch die Zukunftsdeutung2
HL