Logo: Universität Hamburg
Logo: Formulae, Litterae, Chartae
Logo: Akademie der Wissenschaften in Hamburg

Leodi, leudi, leudis (deu)

Leodi, leudi, leudis: Wergeld, abgeleitet von leod/leud, fränkisch für (freier) Mann.

Als leodi, abgeleitet von leod, fränkisch für freier Mann, wurde zunächst die Buße bezeichnet, die eine Person im Falle der Tötung einer anderen Person zu leisten hatte. Der Terminus findet sich überaus häufig in den verschiedenen Fassungen der Lex Salica, wo leodi als Begriff für das für einen freien Franken zu entrichtende Manngeld steht und eine finanzielle Komponente erhalten hat. In den jüngeren Leges findet sich der Begriff dagegen nur noch selten, nun im Sinne von Wergeld, ohne einen spezifischen Bezug zum Stand der getöteten Person auszudrücken. Wesentlich häufiger als leodi findet sich in diesen nun die Bezeichnung als werigeldus. In den Kapitularien wird leodi im Sinne der Bußzahlung für einen Getöteten erst in karolingischer Zeit gebraucht.

HL

Suggested Citation Form:

Lößlein, Horst, "Leodi, leudi, leudis", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.leodi.deu001/passage/all] (Accessed on: 2025-11-12)