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Confirmare (deu)

Confirmare: Befestigen, stärken, bestätigen, gültig machen.

Im Kontext frühmittelalterlicher Urkunden bezeichnete (con)firmare die Gültigmachung eines Rechtsaktes, im Falle von Königsurkunden durch die Hand des Königs. In diesem Sinne konnte confirmare auch für die Bekräftigung bereits erfolgter Rechtsvorgänge durch den Herrscher verwendet werden, wobei hier zwischen der Bestätigung von ohne herrscherliche Autorität erfolgten Rechtsvorgängen (etwa von Tauschhandlungen oder päpstlichen Privilegien und der Erneuerung von Rechtsakten früherer Herrscher unterschieden werden kann. In jedem Falle erfolgte die Bekräftigung dieser Rechtsakte nicht auf Initiative des Königs hin, sondern auf Bitte des Empfängers der zu bestätigenden Urkunde. Der Bestätigungsakt diente damit nicht nur der Sicherung von Rechten, sondern auch zur Bekräftigung des bestehenden Herrschaftsverhältnisses. Die Bestätigung von Urkunden (Privilegien) durch den Herrscher findet sich bis in die Neuzeit.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Confirmare", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.confirmatio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)