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Praepositus (deu)

Praepositus: Vorsteher, Oberer, Erster einer Gruppe oder Vorgesetzter; im 4.-5. Jahrhundert auch synonym zu decanus gebraucht.

In der Antike Bezeichnung für verschiedene öffentliche Amtsträger mit leitenden Funktionen. Im frühen Mönchtum hatte der praepositus zunächst, gemeinsam mit dem für geistlichen Belange verantwortlichen presbyter, eine leitende Funktion, übte die Aufsicht aus und übernahm verschiedene Verantwortungen. Seit dem 6. Jahrhundert trat der praepositus hinter den abbas zurück, wurde dessen Stellvertreter und fand in der Verwaltung der Klostergüter eine seiner Hauptaufgaben. Im weltlichen Bereich findet sich praepositus im frühen Mittelalter als Bezeichnung für Vertreter von Herrschaftsträgern. Als solche konnten sie Funktionen in Rechtsprechung und Administration übernehmen oder auch Grundbesitz verwalten. Damit verbunden konnten die praepositi in zunehmendem Maße auch Herrschaftsrechte wie Abgabenerhebung, Rechtsfindung und Rechtsverfolgung ausüben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Praepositus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.praepositus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)