Praeceptum: Vorschrift, Verordnung, königliche oder kaiserliche Urkunde.
Mit dem Begriff praeceptum wurden im spätantiken und im mittelalterlichen Sprachgebrauch im theologisch-philosophischen Kontext nicht nur moralische, religiöse oder monastische Vorschriften bzw. Lehrsätze, sondern auch praktische Verordnungen rechtlichen Inhalts bezeichnet. Bereits in der römischen Kaiserzeit wurde der Terminus praeceptum dabei besonders häufig in Bezug auf Gesetze des Kaisers, Dienstanweisungen an dessen Beamte sowie Verordnungen für Privatleute oder die gesamte Öffentlichkeit verwendet1
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