Commendatio, commendare: Kommendation; Unterwerfung unter die (hausherrschaftliche) Zwangsgewalt eines Anderen1 Definition nach
Das Verb commendare besaß seit der Antike ein breites Bedeutungsfeld rund um die Begrifflichkeiten „übergeben“, „anvertrauen“ und „empfehlen“. So konnte das dazugehörige Substantiv commendatio im Sachenrecht etwa die Hinterlegung von Gütern oder die Übertragung von Ämtern bezeichnen. Im Personenrecht findet sich commedatio wiederum in Zusammenhang mit der Adoption oder der Übergabe eines Jugendlichen an einen Meister zu Ausbildungszwecken. Gleichermaßen konnte sich auch der Mönch dem Abt beim Eintritt ins Kloster kommendieren oder der Vater seine Kinder einem Dritten mittels commendatio anvertrauen2
HL