Causa: Ursache, Grund, Angelegenheit, Sache1 MLW II, „causa“, Sp. 401-408..
Im technischen Sinne bezeichnete causa im römischen Recht den Rechtsgrund einer Zuwendung, d.h. die konkrete, einseitig bereits erfüllte, im Hinblick auf die vereinbarte Gegenleistung erbrachte Leistung2 E. Levy, Weströmisches Vulgarrecht, S. 48, Anm. 155; R. Meyer-Pritzl, Pactum, S. 112.. Im Laufe der Spätantike kam diese Bedeutung außer Gebrauch. Causa entwickelte sich in der Folge zu einem breit gebrauchten Begriff, der im rechtlichen Sinne ebenso die konkreten Umstände oder Ursachen einer verbrieften Schuld wie einen Rechtsstreit als solchen, eine bestimmte Rechtslage, ein Geschäft, eine Angelegenheit, einen Grund oder ein Motiv bezeichnen konnte3 E. Levy, Weströmisches Vulgarrecht, S. 48, Anm. 155..
HL