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Usurpare (deu)

Usurpare: (unrechtmäßiges) Ergreifen einer Sache.

Usurpare konnte im römischen Recht verschiedene, in Zusammenhang mit der Sachherrschaft stehende, Bedeutungen annehmen. Unklar ist, ob usurpare dabei den rechtmäßigen Gebrauch einer Sache bezeichnete oder aber deren widerrechtliche Aneignung. Neben der rechtlichen Bedeutung besaß usurpare auch eine moralische Komponente, etwa bei Gebrauch in Zusammenhang mit der Bezeichnung von Herrschaft ohne Rechtsgrundlage. In diesem Sinne gebraucht stieg usurpatio im frühen Mittelalter zu einem der wichtigsten Termini auf. Zugleich verschob sich auch die rechtliche Bedeutung von usurpare hin zur Aneignung von Gütern ohne Rechtsgrund. Usurpatio entwickelte sich damit zur Bezeichnung für etwas im Widerspruch zur rechtmäßigen Ordnung stehendes, zum Antonym für die geordnete Gesellschaft.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Usurpare", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-11-29), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.usurpare.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)