Usurpare: (unrechtmäßiges) Ergreifen einer Sache.
Usurpare konnte im römischen Recht verschiedene, in Zusammenhang mit der Sachherrschaft stehende, Bedeutungen annehmen. Unklar ist, ob usurpare dabei den rechtmäßigen Gebrauch einer Sache bezeichnete oder aber deren widerrechtliche Aneignung1
HL